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Elternvertretung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich als Eltern in der Schule zu engagieren, Ideen beizutragen und verschiedene Entscheidungen mitzufällen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den gewählten Gremien der Schule.

Mitwirkung der Eltern durch Gremien ist nicht nur erwünscht, sondern auch durch einen rechtliche Rahmen im Gesetz verankert, wie man z.B. im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen nachlesen kann. Dort ist auch festgelegt, welche Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte die unterschiedlichen Gremien wie Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz haben sollen.

Viele der Ämter werden am ersten Elternabend von den Eltern gewählt. Mehr dazu, und zur Möglichkeit die Schule auch außerhalb eines Gremiums zu unterstützen, könnt ihr auch im Artikel zur Elternmitwirkung hier auf der Seite lesen.


Das Schulministerium hat umfangreiche Informationen für Eltern, unter anderem


Klassenpflegschaft

In der Klassenpflegschaft werden alle aktuellen Angelegenheiten der Lerngruppe unter den Eltern und dem Schulteam (Lehrer:innen und Erzieher:innen) besprochen. Dazu gehören allgemeine Dinge wie Tagesabläufe in der Lerngruppe oder individuelle Situationen mit bestimmten Themen oder anstehende Veranstaltungen wie z.B. Klassenfahrten und Ausflüge.

Mehr Details zu diesem Thema findest du auf der Seite Klassenpflegschaft.

Schulpflegschaft

Zur Schulpflegschaft gehören alle gewählten Elternvertreter:innen der Klassenpflegschaft, sowie die Schulleitung in beratender Funktion. Hier werden die Elternvertreter:innen von der Schulleitung über aktuelle und anstehende Veränderungen oder Herausforderungen in der Schule informiert. Die Schulpflegschaft kann kann hier die Interessen der Eltern vertreten und über die Gestaltung der Schule in mehreren Bereichen mitdiskutieren und zum Beispiel Anträge an die schulpflegschaft richten.

Mehr Details zu diesem Thema findest du auf der Seite Schulpflegschaft.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium einer Schule, und setzt sich zur Hälfte aus Vertretern der Eltern und Vertretern des Kollegiums zusammen. Die Schulleitung ist beratend und leitend dabei, hat aber nur im Falle eines Unentschiedens bei Abstimmungen eine Stimme.

Im Gesetz heißt es:

[Die Schulkonferenz] berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

Alle Aufgaben der Schulkonferenz findet ihr im Gesetzestext des Landes NRW.

elternvertretung/start.1707292520.txt.gz · Zuletzt geändert: von robin