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Elternvertretung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich als Eltern in der Schule zu engagieren, Ideen beizutragen und verschiedene Entscheidungen mitzufällen. Viele der Ämter werden am ersten Elternabend von den Eltern gewählt.

Wie Eltern sich am Schulleben beteiligen können ist teilweise durch das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt, was zum Beispiel die unterschiedlichen Gremien wie Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz, und deren Zusammensetzung vorgeben.


Das Schulministerium hat umfangreiche Informationen für Eltern, unter anderem


Klassenpflegschaft

In der Klassenpflegschaft werden alle aktuellen Angelegenheiten der Lerngruppe unter den Eltern und dem Schulteam (Lehrer:innen und Erzieher:innen) besprochen. Dazu gehören allgemeine Dinge wie Tagesabläufe in der Lerngruppe oder individuelle Situationen mit bestimmten Themen oder anstehende Veranstaltungen wie z.B. Klassenfahrten und Ausflüge.

Mehr Details zu diesem Thema findest du auf der Seite Klassenpflegschaft.

Schulpflegschaft

Zur Schulpflegschaft gehören alle gewählten Elternvertreter:innen der Klassenpflegschaft, sowie die Schulleitung in beratender Funktion. Hier werden die Elternvertreter:innen von der Schulleitung über aktuelle und anstehende Veränderungen oder Herausforderungen in der Schule informiert. Die Schulpflegschaft kann kann hier die Interessen der Eltern vertreten und über die Gestaltung der Schule in mehreren Bereichen mitdiskutieren und zum Beispiel Anträge an die schulpflegschaft richten.

Mehr Details zu diesem Thema findest du auf der Seite Schulpflegschaft.

Kassenwarte

Projektparner:innen

Förderverein

Weitere Möglichkeiten

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