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elternvertretung:schulpflegschaft

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Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft besteht aus den gewählten Vertreter:innen der einzelnen Klassenpflegschaften der Lerngruppen. Außerdem nimmt die Schulleitung an den Sitzungen teil, die an der Wartburg Schule 3 mal im Schuljahr stattfinden:

  1. Erste Sitzung August/September, in der unter anderem der neue Vorstand und die Teilnehmer:innen der Schulkonferenz gewählt werden müssen
  2. Zweite Sitzung meistens im Februar
  3. Letzte Sitzung meistens im Mai

Im Schulgesetz NRW heißt es dazu:

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

In der ersten Sitzung im Schuljahr wählt die Schulpflegschaft eine:n Vorsitzende:n und bis zu drei Vertreter:innen.

Themen der Schulpflegschaftssitzungen

Abgesehen von den Wahlen in der ersten Sitzung des Jahres, gibt es zwei weitere Tagesordnungpunkte die im Grunde immer vertreten sind, die Rückmeldungen aus den Lerngruppen, und der Bericht der Schulleitung.

Rückmeldungen aus den Lerngruppen

Bericht der Schulleitung

Die Schulleitung berichtet über aktuelle Situationen oder auch anfallende Änderungen. Das können beispielsweise Unterpunkte sein wie

  1. Personalsituation in den Lerngruppen
  2. Aktuelle oder anlaufende Projekte in der Schule (Schulradio,
  3. Ferienbetreuung
  4. ggf. pandemiebedingte Änderungen der Schulabläufe etc.
  5. Umsetzung von Digitalisierung in den Lerngruppen

Themen aus der Elternschaft

Alle Elternvertreter:innen können jederzeit Wünsche äußern zu Themen die mit in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen. Das geht vor der ersten Sitzung bei der Schulleitung, für spätere Sitzungen bei den Pflegschaftsvorsitzenden.

Dabei sind die Elternpflegschaftsvorsitzenden auch jeder Zeit Ansprechpartner:innen für alle Eltern ihrer Lerngruppe. Aufkommende Fragen die nicht auf Klassenpflegschaftsebene gelöst werden können, oder die thematisch die ganze Schule oder zumindest mehrere Lerngruppen betreffen, können yum Beispiel als Tagesordnungspunkt an die Schulpflegschaft weitergereicht werden.

Als Beispiel sind einige Themen aus der Vergangenheit:

  1. Verkehrssituation an und um der Schule
  2. Anzahl der Fahrradständer für die Kinder
  3. Elternseminare

Aufgaben der Schulpflegschaftsvorsitzenden

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